Zivilrecht
- Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z.B. das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, z.B. das Kauf und Werkvertragsrecht.
- Bei einzelnen Vertragstypen ist die Rechtsentwicklung soweit vorangeschritten und spezialisiert, dass einzelne Materien als eigene Rechtsgebiete betrachtet werden (z. B. Mietrecht und Arbeitsrecht aber auch Familienrecht und Erbrecht). Auch in diesen Bereichen bin ich selbstverständlich tätig.