JK Rechtsanwalt Kulla

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

Kosten & Rechtsanwaltsgebühren

Die Berechnung der Anwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Es ist schwer, alle Eventualitäten des Gebührenrechts kurz und verständlich darzustellen.

Die Höhe der Kosten hängt letztendlich vom Auftragsumfang ab.

Grundsätzlich bemessen sich die Gebühren in zivilrechtlichen Fällen nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bei einer Erstberatung erteilt der Rechtsanwalt erstmals dem Mandanten in einer Angelegenheit Rat oder Auskunft. Die Erstberatungsgebühr beträgt maximal bis zu 190 EUR zzgl. MwSt, kann selbstverständlich jedoch geringer sein.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht bei außergerichtlicher Beratungstätigkeit vor, dass der Anwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirkt. Möglich ist z.B. auch Tätigwerden auf Grundlage eines Stundenhonorars, eines Pauschalhonorars oder auf Grundlage einer Vereinbarung zum Streitwert.

Achtung im Arbeitsrecht:

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren I. Instanz muss jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen. Dies gilt unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits.
Gerichtskosten fallen nur für die Partei an, die im Prozess unterliegt. Im Falle eines Vergleichs fallen auch keine Gerichtskosten an.

Damit keine Unklarheiten über die Kosten entstehen, kontaktieren sie mich.

Wie bekomme ich eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung?

Ich stelle die Deckungsanfrage für Sie. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Versicherungsschein mit.

Ich kann mir den Anwalt nicht leisten - was nun?

Das gibt es nicht: Niemand muss auf juristische Beratung und Vertretung verzichten. Für die Beratung benötigen Sie einen sog. Beratungshilfeschein. Diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts, in Bamberg z.B. beim Amtsgericht Bamberg, Rechtsantragstelle.

Im Falle der prozessualen Vertretung kann Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrensk beantragt werden (PKH). Hierfür benötige ich Einkommensnachweise, die entsprechenden Formulare erhalten Sie von mir.

Ich kläre Sie unverbindlich über etwaig zu erwartende Kosten auf.

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