Arbeitsrecht Ich bin in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig und vertrete Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer:
Informieren Sie sich hier über den ab 01.01.2015 gültigen Mindestlohn. Kündigungsschutz Beratung und Vertretung bei Kündigungen und Änderungskündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess Wichtiger Hinweis: Kündigungen können nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Eine Kündigung gilt immer dann als zugegangen, wenn das Kündigungsschreiben in den Briefkasten eingelegt worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Kündigungsempfänger in Urlaub befindet. Es empfiehlt sich deshalb sofort den Rechtsanwalt zu informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen einleiten kann.
Weitere arbeitsrechtliche Tätigkeitsbereiche Tarifvertragsrecht, Überstunden u. Überstundenvergütung, Urlaub, Urlaubsgeld u. Urlaubsabgeltung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Teilzeitarbeit, usw.
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| Rechtsanwalt Johannes Kulla Herzog-Max-Str. 1 96047 Bamberg info@ra-kulla.de | Tel. o951 3094922 | Fax. 3094923 |